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Das neue Batteriegesetz

Weiter unten finden Sie die derzeit verfügbaren Unterlagen zum neu geregelten europäischen Rücknahmegesetz für Altbatterien. (3x PDF Dateien)

In der Kurzform sieht das neue Gesetz für den Vertreiber/Verkäufer folgende Pflichten vor:

Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen.

Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Soweit ein Vertreiber vom Angebot der Hersteller nach § 8 Absatz 1 keinen Gebrauch macht und Fahrzeug- oder Industrie-Altbatterien selbst verwertet oder Dritten zur Verwertung überlässt, hat er sicherzustellen, dass die Anforderungen aus § 14 erfüllt werden. Für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien, die der Vertreiber einem gewerblichen Altbatterieentsorger oder einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit dem Ziel der Verwertung überlässt, gelten die Anforderungen des § 14 zu Gunsten des Vertreibers als erfüllt.

Von Panther Batterien sind alle Vorgaben bzw. Anforderungen nach §14, die eine Entsorgung von Altbatterien betreffen, erfüllt.

 

PDF-Downloads: (zum Anzeigen / Hertunterladen anklicken)

Das neue Batteriegesetz (PDF)
Merkblatt zum neuen Batteriegesetz (PDF)
Infos der IHK zum neuen Gesetz (PDF)